Heute Abend spielen sie gegeneinander, doch abseits des Rasens haben der FC Barcelona und Real Madrid einen Sieg erringen können. Wie das EU-Gericht in Luxemburg entschied, müssen beide Klubs, sowie Athletic Bilbao und CA Osasuna, keine millionenschweren Steuernachzahlungen leisten, welche von der EU-Kommission von ihnen verlangt wurden. Ein Erfolg für die beteiligten Klubs, die damit der von der Kommission ausgesprochenen Rüge vorerst entgehen konnten
Diese beschloss im Jahr 2016, dass die für Barcelona, Real, Athletic und Osasuna geltenden steuerrechtlichen Sonderregelungen illegal seien und eine unzulässige Beihilfe seitens des spanischen Staates darstellen. Diesem Befund widersprach der europäische Gerichtshof nun, womit der Beschluss der Behörde als nichtig angesehen werden muss.
Zum Urteil der Kommission kam es überhaupt erst, da der spanische Staat die vier Vereine im Jahr 1990 dazu zwang, sich in Sport-Aktiengesellschaften umzuwandeln. Die dadurch entstandenen Steuervorteile galten als Grund des diskutierten Antrags, genossen die Klubs doch so als “juristische Personen ohne Gewinnerziehlungsabsicht” niedrige Steuersätze, da sie als Sportvereine weiterhin fortbestehen konnten.
Im Gegensatz zur EU-Kommission wertete der Gerichtshof diesen Vorgang als staatliche Beihilfe. Der Grund für die Ablehnung des Antrags sei demnach, dass die Kommission die möglichen Nachteile der Rechtsreform an anderer Stelle im Steuerrecht nicht ausreichend geprüft hätte. So sei nicht ausreichend nachgewiesen, dass die Klubs tatsächlich in den Genuss von steuerlichen Vorteilen gekommen sind.