Am Donnerstag tagte der Vorstand des FC Barcelona in einer außerordentlichen Sitzung zu verschiedenen Themen von besonderer Bedeutung für den Verein. Dabei ging es insbesondere auch um die Entscheidung über den zukünftigen Hauptsponsor der Blaugrana. In einem offiziellen Statement auf der eigenen Internetpräsenz hat der Verein die ergangenen Beschlüsse sowie die weiteren Diskussionsthemen zusammengefasst.
Am 25. Oktober sollte ursprünglich im Rahmen der Hauptversammlung über den neuen Hauptsponsor des FC Barcelona entschieden werden. Der Fahrplan in dieser Angelegenheit hat sich aber deutlich geändert. Im Einzelnen haben die Verantwortlichen die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Die Entscheidung über den neuen Hauptsponsor wird verschoben.
- Mit Blick auf die Interessen des Vereins auf der Suche nach dem bestmöglichen Sponsor soll eine neue Deadline gesetzt werden, wobei aber bis zum Ende dieses Jahres mit keinen Ergebnissen mehr gerechnet werden könne. Der Vorstand möchte eine Vereinbarung präsentieren, die den hohen Vermögenswerten entspricht.
- Sobald ein definitives Angebot verfügbar ist, wird eine außerordentliche Hauptversammlung bestehend aus delegierten Mitgliedern einberufen.
Ungeachtet dessen hat der Vorstand auch die jüngsten Sanktionen der UEFA gegenüber dem Verein beraten, nachdem beim Spiel gegen Leverkusen im Camp Nou Estalada-Flaggen von den Anhängern geschwenkt worden waren. Diesbezüglich soll bei der UEFA nach den Grundlagen für die verhängte Sanktion angefragt und anschließend Berufung beim Berufungssenat der UEFA eingelegt werden.
Die Disziplinarinstanzen der UEFA ergeben sich aus Artikel 22 der Rechtspflegeordnung der UEFA und bestehen aus der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer sowie einem Berufungssenat. Die Berufung gegen eine Entscheidung der Disziplinarkammer ist an den Berufungssenat zulässig. Die Berufung muss innerhalb von drei Tagen nach Eröffnung der begründeten Entscheidung schriftlich eingehen.
Sollte die Sanktion durch den Berufungssenat aufrechterhalten werden, sollen alle juristischen Möglichkeiten gegen die Sanktion ausgeschöpft werden. Der Weg vor den internationalen Sportgerichtshof CAS stehe genauso im Raum wie die Inanspruchnahme von Rechtsschutz bei den ordentlichen Gerichten, bis hin zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der FC Barcelona werde in diesem Zusammenhang alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Meinungsfreiheit seiner Mitglieder zu schützen.
Austausch über Manipulationen und den Gang der Flüchtlings-Kampagne
Wenig überraschend hat sich der Vorstand auch zu den Manipulationsvorwürfen ausgetauscht, die im Vorfeld des Clásico im November durch die Anschuldigungen eines namentlich noch nicht bekannten Linienrichters öffentlich wurden und die dieser durch seinen Rechtsanwalt verlautbaren ließ. Der Vorstand halte eine vollumfängliche Aufklärung in dieser Sache für unumgänglich und hoffe, dass es sich hierbei im Sinne der Reputation der Liga nur um ein Missverständnis handele.
Schließlich kamen die Teilnehmer der außerordentlichen Versammlung auch noch auf die Kampagne ‘Tan se val d’on venim’ für die nach Europa strömenden Flüchtlinge zu sprechen. Sie haben sich nach dem Stand der Kampagne informiert und insbesondere darüber, inwieweit die drei Anliegen der Kampagne, namentlich die (1) finanzielle Unterstützung, (2) die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie (3) die Integration der Flüchtlinge vorankommen. Über die weitere Vorgehensweise wurde der Vorstand unterrichtet.